Freiwilliges Engagement bedeutet
Freiwilligenarbeit.
Menschen leisten aus freiem Willen und unentgeltlich einen Beitrag zum Gemeinwohl. Dies kann sowohl im formellen als auch informellen Rahmen geschehen. Formelle Freiwilligenarbeit findet in Vereinen und Organisationen statt, beispielsweise im Sport-, Freizeit-, Sozial-, Kultur- oder Umwelt-Bereich. Informelle Freiwilligenarbeit findet ohne Einbindung in eine Organisation oder einen Verein statt. Sie wird häufig spontan im sozialen oder nachbarschaftlichen Umfeld, ausserhalb von Familie und Freundeskreis, geleistet.
Ehrenamt.
Kennzeichnend für diese spezifische Form der formellen Freiwilligenarbeit ist, dass Personen für eine gewisse Amtsdauer in ein Amt gewählt werden, zum Beispiel in einen Vereinsvorstand.
Freiwilliges Engagement ist
eine unbezahlbare Ressource.
Rund 40% der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren sind formell, das heisst in Organisationen und Vereinen, oder informell, das heisst für Personen in anderen Haushalten, engagiert. Insgesamt werden jährlich ca. 660 Millionen Stunden Freiwilligenarbeit geleistet. Der monetäre Wert auf Grundlage durchschnittlicher Löhne ergibt 34 Milliarden Franken.
das Fundament der Gesellschaft.
In der Freiwilligenarbeit kommen Menschen mit verschiedensten soziodemographischen Hintergründen zusammen und arbeiten auf gemeinsame Ziele hin. Dies trägt zur Verknüpfung unterschiedlicher Bevölkerungsschichten bei, schafft Vertrauen und Verständnis und fördert die soziale Integration sowie den Zusammenhalt.
ein Lernfeld.
Durch Freiwilligenarbeit können Personen wertvolle fachliche und persönliche Kompetenzen gewinnen. Somit ist Freiwilligenarbeit als non-formale Bildung anzusehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erwarten zusehends Sozial-, Kommunikations- und Selbstführungskompetenzen (Stichwort «Schlüsselkompetenzen») von ihren Mitarbeitenden, diese können in der Freiwilligenarbeit erworben werden.
ein wertvoller Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft.
Ob eine Gesellschaft funktioniert, hängt vom solidarischen Handeln ihrer Mitglieder ab. Freiwilligenarbeit ist Ausdruck von solidarischem Handeln. Sie schafft viele Kontaktmöglichkeiten und hilft mit, die Teilhabe von Benachteiligten zu stärken. Das zivilgesellschaftliche Engagement war zum Beispiel während der Krise im Zusammenhang mit COVID-19 eine grosse Unterstützung.
Freiwilligenarbeit ergänzt professionelle Dienstleistungen und sozialstaatliche Leistungen und trägt zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung bei. Eine Zunahme von Freiwilligenarbeit in der Bevölkerung begünstigt eine nachhaltige Entwicklung und fördert die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden. Allerdings darf Freiwilligenarbeit nicht als Lückenbüsser fungieren und bezahlte Arbeit nicht konkurrieren, sondern soll diese und die Massnahmen des Sozialstaats ergänzen.
Freiwilliges Engagement wird künftig herausgefordert durch
demografische Entwicklungen.
Die Arbeitskräfte-Erhebung des Bundesamts für Statistik und der Freiwilligen-Monitor Schweiz zeigen zwar noch keinen generellen Rückgang an formeller Freiwilligkeit in der Schweiz. Allerdings hat die Bereitschaft für Freiwilligenarbeit in bestimmten Bereichen, so etwa im Bereich Politik und bei Berufsverbänden abgenommen. Viele Freiwillige sind zudem bereits im Rentenalter und werden künftig nicht automatisch von jüngeren Alterskohorten ersetzt. Die hohen Anforderungen und die Mobilität im Beruf nehmen zu und gehen auf Kosten des gesellschaftlichen Engagements.
einen zunehmenden Bedarf an freiwillig erbrachten Leistungen.
Die Zivilgesellschaft ergänzt seit jeher den Staat. Während der Staat in erster Linie für den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen verantwortlich ist, liegt die Innovationskraft für neue Impulse oft bei der Zivilgesellschaft. Fehlende Ressourcen der öffentlichen Hand werden durch zivilgesellschaftliches oder freiwilliges Engagement ausgeglichen. Die Komplexität gesellschaftlicher Herausforderungen nimmt stetig zu, Themen wie Digitalisierung, demografischer Wandel, Pandemien oder Klimakrise erfordern innovative Lösungen und neue Partnerschaften zwischen Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft.
differenziertere Bedürfnisse der Freiwilligen.
Trends wie Flexibilität, Mobilität, Individualisierung und fliessende Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit verändern die Art und Weise des freiwilligen Engagements. Die Motive der Freiwilligen verändern sich. Zunehmend werden kurzzeitige und unverbindliche Einsätze gefordert bei gleichzeitig steigendem Anspruch auf Mitsprache und Mitbestimmung. Daneben verändern sich die Einsatzfelder im Zuge der Digitalisierung. Der sich abzeichnende Bedürfniswandel stellt Vereine, Organisationen sowie die öffentliche Hand, die auf Miliztätige angewiesen ist, vor grosse Herausforderungen. Darum muss freiwilliges Engagement gezielt gefördert werden.
eine Ansprechstelle auf nationaler Ebene.
In der Bundesverwaltung braucht es eine Ansprechstelle für die zivilgesellschaftlichen Organisationen, damit Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft künftig gemeinsam und partnerschaftlich Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen finden können. Mit einer nationalen Strategie kann freiwilliges Engagement in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden systematisch gefördert werden, was die freiwillig erbrachten Leistungen längerfristig sichern soll.
öffentliche Anerkennung.
Freiwilliges Engagement läuft oft im Stillen ab. Das Sichtbarmachen sowie die Anerkennung und Wertschätzung von freiwillig erbrachten Dienstleistungen bestärkt die Engagierten in ihrer Arbeit und animiert andere, es ihnen gleich zu tun. Die durch Freiwilligenarbeit erworbenen Kompetenzen müssen vermehrt ausgewiesen und systematisch anerkannt werden. Bund, Kantone, Städten und Gemeinden können die öffentliche Anerkennung unterstützen, etwa durch die Aufwertung des Internationalen Tages der Freiwilligen am 5. Dezember oder durch Hinweise auf ihren Webseiten.
Abbau von administrativen und rechtlichen Hindernissen.
Um freiwilliges Engagement zu unterstützen, werden niederschwellige Zugänge und ein Abbau von Hindernissen benötigt. Bestehende Bewilligungs- und Meldepflichten sind wo immer möglich für die formelle Freiwilligenarbeit aufzuheben, sofern die Einsätze den benevol-Standards entsprechen. Sonderprivatauszüge, die zur Kontrolle von allfälligen Berufsverboten (die auch in der Freiwilligenarbeit gelten) verlangt werden müssen, sollen gratis und mit wenig administrativem Aufwand abgegeben werden. Der öffentliche und private Raum muss für Freizeitaktivitäten, die durch freiwilliges Engagement organisiert werden, einfach und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können. Die formalen Anforderungen an Finanzierungsgesuche müssen vereinfacht werden, damit diese auch von Freiwilligenorganisationen ohne bezahlten Strukturen bewältigt werden können.
einen nationalen «Freiwilligen-Urlaub» für Personen über 30 Jahre und ein «Freiwilliges Soziales Jahr» für unter 30-Jährige.
Analog zum Jugendurlaub (Obligationenrecht, Art. 329e), der Personen unter 30 Jahren ein Anrecht auf maximal fünf Tage unbezahlten Urlaub für freiwillige Jugendarbeit zuspricht, soll ein «Freiwilligen-Urlaub» geschaffen werden, der Personen über 30 Jahren maximal 5 Tage unbezahlten Urlaub gewährt, um sich freiwillig zu engagieren.
Nach Vorbild des «Freiwilligen Sozialen Jahres» bzw. des «Freiwilligendienstes», die in verschiedenen Ländern existieren, soll auch in der Schweiz diese Möglichkeit geschaffen werden. Einerseits können so junge Menschen für zivilgesellschaftliches Engagement sensibilisiert werden und erwerben wertvolle Kompetenzen, andererseits profitieren der Staat und die Gesellschaft durch Leistungen junger Menschen im sozial-karitativen und gemeinnützigen Bereich.
Auch PluSport sucht Freiwillige
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Quellen:
Lamprecht, Markus / Fischer, Adrian / Stamm, Hanspeter (2020). Freiwilligen-Monitor Schweiz 2020. Zürich: Seismo.
Studer, Sibylle/von Schnurbein, Georg (2013). Integrierte Freiwilligenkoordination. Ein Leitfaden für Schweizer NPO: URL